Heilpädagogen erziehen, betreuen und beraten Menschen in erschwerten Lebenslagen.
Sie erstellen in der Erziehungsberatung Diagnosen, Förder- und Behandlungspläne. Diese dienen als Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit Hilfe suchenden Kindern, Jugendlichen und deren Eltern.
Im Arbeitsfeld Rehabilitation wenden Heilpädagogen beispielsweise ganzheitliche Fördermaßnahmen mit bewegungserzieherischen, rhythmisch-musikalischen und kunsterzieherischen Elementen auch bei erwachsenen Rehabilitanden an. Die Arbeitsweise der Heilpädagogen ist im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz von einem hohen Grad an Selbstständigkeit geprägt.
Berufsaussichten
Heilpädagogen arbeiten in ihrer eigenen Praxis oder im Anstellungsverhältnis in der außerschulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit und in der Behindertenhilfe (Frühförderung; integrativen Einrichtungen, Förderschulen, Kliniken, Rehaeinrichtungen, Heimen, geriatrischen und psychiatrischen Einrichtungen, u.a.m.). Spezialisierte Fachkräfte auf diesem Gebiet werden immer mehr nachgefragt und es bieten sich Ihnen gute Berufsaussichten.
Ausbildung
Für die Ausbildung zum Heilpädagogen sollten Sie ein grundständiges Fachhochschulstudium vorweisen können oder eine Fachschulausbildung, die auf einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Beruf aufbaut.
Unsere Fachschule für Heilpädagogik in Bensheim bildet Sie in einem 5-semstrigen, berufsbegleitenden Studium zur/zum staatlich anerkannten Heilpädagogin/en aus.
Als schulrechtliche Grundlage gilt die Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilpädagogik des Landes Hessen in der Fassung vom 19.12.1997.
Lehrgebiete
- Heilpädagogik
- Psychologie
- Medizin/Psychiatrie
- Recht
- Religionspädagogik
- Motopädagogik
- Spielpädagogik
- Kommunikation/Beratung
- Kunst/Bildnerisches Gestalten
- Musik und Rhythmik
Dozenten
Praktizierende Heilpädagogen, Pädagogen, Psychologen, Mediziner, Juristen, Theologen und Kunsttherapeuten.
Lehrveranstaltungen
Die Zeiten der Lehrveranstaltungen liegen so, dass ein kontinuierlicher Lernzusammenhang unter Beibehaltung eines Arbeitsverhältnisses gewährleistet ist (berufsbegleitend). Das Semester umfasst 312 Unterrichtseinheiten, welche jede Woche am Freitagnachmittag sowie jeden zweiten Samstag stattfinden. In jedem Semester ist zusätzlich ein einwöchiger Unterrichtsblock vorgesehen.
Die fachpraktische Ausbildung absolvieren die Studierenden an ihrem Arbeits- bzw. Praxisplatz unter fachlicher Anleitung und Betreuung durch die Fachdozenten.
Den Studierenden steht eine Bibliothek zur Verfügung.
Studienplatzvergabe
Die Studienplätze werden nach Eingang der Bewerbung auf der Grundlage der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vergeben. Jeweils zum Schuljahresbeginn werden 25 Studierende aufgenommen.
Der Aufnahme geht ein persönliches Gespräch mit den Bewerbern voraus. Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.
Semesterdauer
Wintersemester: September - Februar
Sommersemester: März - August
Ferien: Juli/August, Weihnachts- und Osterferien
Beginn
Jeweils im September
Zugangsvoraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter/in, Diplom-Sozialpädagoge/in, Erzieher/in
oder
- abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungspflegerin, Krankenschwester oder -pfleger -(Sonderantrag)
- Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit.
Für die Zulassung zum Teilzeitstudium ist ferner der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung während des Studiums zu erbringen.
Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigt)
- Berufszeugnis (beglaubigt)
- Beglaubigter Nachweis einer zweijährigen einschlägigen sozial- oder sonderpädagogischen Berufstätigkeit (beglaubigte Kopie eines Arbeitszeugnisses).
- Nachweis der Weiterführung der Berufstätigkeit während des Studiums durch Bescheinigung des Dienstgebers.
Unterbringung
Die Fachschule vermittelt bei Bedarf günstige Möglichkeiten der Übernachtung incl. Frühstück.
Es kann auch die Küche in den Räumlichkeiten der Schule genutzt werden.
Die Ausbildung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen förderbar nach Meister-BAföG. Studiengebühren, Fahrtkosten zum Studienort und sonstige Aufwendungen sind steuerlich absetzbar.